Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Kolleg

Das Oldenburg-Kolleg ist eine staatliche Institution, an der man in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife erreichen kann.

Folgende Aufnahmebedingungen müssen für eine Aufnahme in die Einführungsphase erfüllt werden:
Der/Die Bewerber/in muss…

  • mindestens 19 Jahre alt sein,
  • eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können und
  • den Sekundarabschluss I (Realschule) erworben haben oder einen Vorkurs am Kolleg oder Abendgymnasium bestanden haben.

Wer die Einführungsphase bereits erfolgreich besucht hat und eine Versetzung in die Qualifikationsphase nachweisen kann, kann ggf. auch als Quereinsteiger direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden.

Die Ausbildung am Oldenburg-Kolleg ist kostenlos. Zur Sicherung der Lebenshaltung besteht während der gesamten Ausbildungszeit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG).
Folgende Kosten entstehen während der Kollegausbildung :

  • ca. 80,00€ für einen graphikfähigen Taschenrechner
  • ca. 45,00€ pro Schuljahr für das Entleihen von Schulbüchern und eine einmalige Kaution in Höhe von 50,00€ (Diese Kaution wird, abzüglich eventuell einzubehaltender Ersatzansprüche, nach Verlassen des Kollegs zurückgezahlt.)
  • ca. 50,00€ für den Kauf von Büchern und anderen Unterrichtsmaterialien

Das Oldenburg-Kolleg nimmt jährlich ca. 130 Bewerber/innen auf.

Wer am zunächst am Vorkurs teilnehmen möchte, um die Voraussetzungen für die Einführungsphase zu erfüllen, bewirbt sich bis zum 31.01., alle anderen bewerben sich möglichst frühzeitig bis zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien. Es gibt keine Anmeldefrist. Die Anmeldung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der Schuljahresbeginn sowie die Ferien stimmen mit den Terminen der niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen überein.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das Kolleg.